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Offene Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds sind werktags handelbar und daher relativ flexibel. Diese Fonds investieren die Gelder ihrer Anleger in der Regel in gewerblich oder gemischt genutzte Objekte. Zu einem äußerst geringen Teil werden auch Wohngebäude erworben. Neben Investitionen in Immobilien legen offene Immobilienfonds einen Teil ihrer Mittel am Geld- bzw. Rentenmarkt an, um Anteilsrückgaben bedienen zu können.

Die Rendite eines Immobilienfonds setzt sich vor allem aus den Mieterträgen und den Wertveränderungen der Immobilien sowie aus Zinseinnahmen und den Kursveränderungen der verzinslichen Wertpapiere zusammen.

Nach dem derzeit gültigen Investmentrecht können deutsche Immobilienfonds Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte in Deutschland, in den Staaten der EG und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, je nach Inhalt ihrer Vertragsbedingungen, unbegrenzt erwerben. Der deutsche Gesetzgeber hat damit die Möglichkeit zur internationalen Diversifizierung der Immobilienanlagen erleichtert.

Der mit dem Direktbesitz verbundene Arbeitsaufwand wie Vermietung, Verwaltung und Instandhaltung wird beim offenen Immobilienfonds von der Investmentgesellschaft übernommen. Der Anleger erspart sich damit gegenüber dem Direktinvestor die Bemühungen um die Vermietung, den Ärger mit Mietern, die Sorge um die Durchführung notwendiger Reparaturen und nicht zuletzt die kaufmännische Verwaltung. Mit einem Immobilienfonds kann aufgrund der Kostendegression bei einer Vielzahl verwalteter Objekte die Verwaltung wesentlich wirtschaftlicher durchgeführt werden, als dies bei Einzelobjekten möglich ist. Der größte Teil der Objekte aller Fonds ist mit Mietindexklauseln vermietet, d. h. die Miete ist an Indizes, wie dem Lebenshaltungskostenindex, gekoppelt und bietet so eine inflationsausgleichende Anlage.

Die Offenen Immobilienfonds bieten auch erhebliche steuerliche Vorteile. Die von ihnen erwirtschafteten Erträge bestehen aus steuerpflichtigen und steuerfreien Teilen. In der Mehrzahl der Fälle ist ein Teil der Ertragsausschüttung aufgrund der Abschreibung für Abnutzung (AfA) steuerfrei.

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